4 Fragen an Paolo Di Stefano

Leerkündigungen vor Sanierungen und Ersatzneubauten sorgen immer wieder für negative Schlagzeilen – und bringen sofort politische Forderungen nach mehr Regulierung aufs Tapet. Sind Massenkündigungen tatsächlich die normale Vorgehensweise in der Immobilienbranche? Wir haben bei Paolo di Stefano, Head Real Estate Switzerland von Swiss Life, nachgefragt.

 

Herr Di Stefano, man liest von Leerkündigungen und verzweifelten Mietern. Braucht es Regeln für Eigentümern für Sanierungen oder Kündigungen?

Paolo Di Stefano: Es gibt genügend Beispiele von Eigentümern, die bei Sanierungen oder Kündigungen für Ersatzneubauten ihre Verantwortung gegenüber der Mieterschaft umsichtig wahrnehmen. Dazu gehört auch Swiss Life. Doch diese guten Beispiele machen leider weniger Schlagzeilen als negative Einzelfälle. Deshalb besteht die Gefahr, dass wegen diesen Einzelfällen reguliert wird – betroffen sind dann aber alle.

 

Was verstehen Sie unter einem verantwortungsvollen Vorgehen?

Wohnungssanierungen sind unvermeidbar, wenn wir den Immobilienbestand pflegen, die ambitionierten Klimaziele erreichen und dringend notwendigen Wohnraum schaffen wollen. Wenn möglich und sinnvoll, sollten Sanierungen in bewohntem Zustand durchgeführt werden – bei Swiss Life ist das in mehr als drei Vierteln der Fälle möglich. Doch manchmal ist eine Sanierung in bewohntem Zustand nicht sinnvoll, weil die Belastung für die Mieterinnen und Mieter zu gross ist, oder schlicht nicht möglich, weil aufgrund der Substanz oder der Baureserven ein Ersatzneubau zielführender ist. Eigentümer sollten in solchen Fällen eine Etappierung prüfen, um den Mieterinnen und Mietern Zwischenlösungen bieten zu können. Man wohnt also beispielsweise während einer gewissen Zeit in einer möblierten Ersatzwohnung und zieht nach Abschluss der Arbeiten zurück in die frischsanierte alte Wohnung. Dies ist nur eine der zahlreichen Massnahmen, die wir bei Swiss Life anwenden. Und wenn eine Etappierung nicht machbar ist, greift bei uns immer die sogenannte Mieterspezialbetreuung.

 

Was sieht diese Mieterspezialbetreuung aus?

Bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt, bei grösseren Vorhaben mit Quartier- oder Gestaltungsplan bis zu drei Jahre vor einer Kündigung, nehmen wir mit der Mieterschaft Kontakt auf und informieren sie über unsere Absichten. Wir klären individuell ab, ob sie aufgrund ihrer soziodemografischen Kriterien besonders betroffen sind und zeigen auf, wie wir unterstützen können. Die eigentlichen Kündigungen sprechen wir danach ebenfalls mit sehr langen Kündigungsfristen von 12 bis 24 Monaten aus. Innerhalb dieser Zeit kann die Mieterschaft wiederum mit verkürzten Fristen ausziehen, um auch kurzfristig auf Angebote reagieren zu können. Während der ganzen Zeit unterstützen wir die Mieterinnen und Mieter auch bei der Wohnungssuche, zum Beispiel durch die Erstellung eines Suchprofils, mit dem Vorzugsrecht in unserem gesamten eigenen Wohnungsbestand von schweizweit über 37’000 Wohnungen und indem wir bei Bewerbungen bei anderen Eigentümern und Bewirtschaftungen Referenzen abgeben.

 

Welche Erfahrungen machen Sie damit?

Dieses sorgfältige Vorgehen haben wir über viele Jahre entwickelt und immer besser verfeinert. Mit Stolz kann ich heute feststellen: Dank des grossen Engagements der beteiligten Mitarbeitenden finden wir heute praktisch immer eine passende Lösung. Entsprechend hoch ist auch die Zufriedenheit der betroffenen Mieterinnen und Mieter.