FÜRSCHI
Züri
Die Entwicklung eines lebenswerten, prosperierenden und zukunftsfähigen Kantons ist blockiert. Pro Kopf werden so wenig Wohnungen gebaut, wie seit den 1950er-Jahren nicht mehr. Diese historisch geringe Bautätigkeit treibt die Hauspreise und die Mieten hoch. Ein engmaschiges Regelwerk erschwert es, ausreichend Wohnraum zu schaffen.
Staatliche Eingriffe wie Mietzinskontrollen erschweren es zusätzlich, den dringend benötigten Wohnraum bereitzustellen. Die Beispiele von Genf und Basel zeigen: Solche Regulierungen verhindern sinnvolle Sanierungen und die Innenentwicklung, weil sich diese wirtschaftlich nicht mehr lohnen.
Strengere Vorschriften, steigende Baukosten, langwierige Bewilligungsverfahren und immer mehr Einsprachen bremsen die Bautätigkeit. Die Folge: Die Wohnungsknappheit spitzt sich weiter zu.
Wir setzen uns ein für
01
Einen lebenswerten und zukunftsfähigen Kanton Zürich
02
Mehr preiswerte Wohnungen und bedarfsgerechten Wohnraum für alle
03
Attraktive Wirtschaftsflächen für Gewerbe und KMU
04
Schlanke Planungsverfahren mit kurzen Bewilligungsfristen
05
Eine bedarfsorientierte Entwicklung von Siedlungsgebieten
Unsere Lösungsansätze
§ 234 des Zürcher Planungs- und Baugesetzes (PBG) sorgt für die sogenannte «negative Vorwirkung» zukünftiger planerischer Entscheidungen der Gemeinden. Nach der Rechtsprechung tritt diese Wirkung auch für bereits eingereichte, jedoch noch nicht rechtskräftige Baugesuche in Kraft, sobald der Gemeindevorstand eine Änderung in der Nutzungsplanung vorschlägt, obwohl sie also noch nicht rechtskräftig ist.
Die negative Vorwirkung ist ein einzigartiges Phänomen. In keinem anderen kantonalen Gesetz existiert eine vergleichbare Regelung. Sie impliziert, dass sämtliche neuen planungsrelevanten Einschränkungen, die in einer angestrebten Revision der Nutzungsplanung vorgesehen sind, beachtet werden müssen. Gleichzeitig sind jedoch auch die bestehenden planungsrelevanten Vorgaben weiterhin gültig. Eine positive Vorwirkung kann aus (nachvollziehbaren) Gründen nicht existieren. Daher ist der Handlungsspielraum während der Phase, in der die negative Vorwirkung wirkt, sehr einschränkend.
Um dies zu ändern, fordern Astrid Furrer (FDP, Wädenswil), Donato Scognamiglio (EVP, Freienstein-Teufen) und Domenik Ledergerber (SVP, Herrliberg) eine änderung der Nutzungsplanung ohne negative Vorwirkung.
Parlamentarische Initiative «Änderung der Nutzungsplanung ohne negative Vorwirkung» (331/2024)
Im heutigen Planungs- und Baugesetz ist die Grenze für Hochhäuser bei einer Höhe von 25 Meter festgelegt. Der Grund dafür lag bei den damals geltenden Sicherheitsanforderungen für einen Brandfall.
Nach der neuesten Regelung der Vereinigung Kantonale Feuerversicherungen ist eine Hochhausgrenze bei 30 Metern zeitgemäss. Dies entspricht nicht nur der neusten Technik bei der Brandlöschung, sondern entspricht auch einem Bedürfnis von Städten: Die Anhebung der Hochhaus-Grenze um 5 Meter erleichtert die Aufstockung bei bestehenden Gebäuden in der Regelbauweise und damit die innere Verdichtung.
Ein Vorstoss von Sonja Rueff-Frenkel (FDP, Zürich), Barbara Franzen (FDP, Niederwenigen) und Peter Schick (SVP, Zürich) fordert, dass im Planungs- und Baugesetz der gleiche Höhenbegriff wie in den Brandschutzvorschriften verwendet wird.
Parlamentarische Initiative «Anhebung Grenze Hochhaus» (305/2023)
Zu viele Regulierungen, Auflagen und langwierige Verwaltungsprozesse führen zu einer Verlängerung der Bewilligungsdauer. Gemäss der Zürcher Kantonalbank dauert das Baubewilligungsverfahren im Kanton Zürich vom Baugesuch bis zur Baubewilligung bis zu 200 Tage. Diese Frist hat sich in den letzten zehn Jahren beinahe verdoppelt! Das schreckt Bauwillige ab und verursacht zusätzliche Kosten.
Mit einem Postulat beauftragen Sonja Rueff-Frenkel (FDP, Zürich), Mario Senn (FDP, Adliswil) und Simon Vlk (FDP, Uster) den Regierungsrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wo und wie das Verfahren zum Erhalt einer Baubewilligung massiv gekürzt und beschleunigt werden kann. Gemeinden und Kanton sollen ab Vorliegen sämtlicher Unterlagen innerhalb ovn 100 Tagen entscheiden, ob ein Projekt realisiert werden kann oder nicht.
Die Mieten steigen, der Wohnungsbau kann mit der hohen Nachfrage fürs Wohnen nicht mithalten und die Anzahl freier Wohnungen verharrt auf sehr tiefem Niveau. Eine ausreichende Wohnraumversorgung wird im Kanton Zürich immer mehr zum kritischen Standortfaktor.
Um den Herausforderungen Wohnungsknappheit und Mietpreiserhöhungen begegnen zu können, ist es von zentraler Bedeutung, Massnahmen umzusetzen, welche auch tatsächlich zu deren Bewältigung beitragen. Dazu beauftragen Mario Senn (FDP, Adliswil), Isabel Garcia (FDP, Zürich) und Alexander Jäger (FDP, Zürich) den Regierungsrat, folgende (und weitere) Massnahmen einer Analyse hinsichtlich Wirksamkeit, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Zielgenauigkeit und Umsetzungsgeschwindigkeit zu unterziehen:
- Die Förderung von gemeinnützigem Wohnraum, nach kantonalem Wohnbauförderungsrecht und / oder mit der vergünstigten Landabgabe im Baurecht;
- Die Einschränkung von Kurzzeitvermietungen wie AirBnB usw.;
- Das Unterstellen von Immobiliengesellschaften unter die Lex Koller;
- Ein Renditeverbot für institutionelle Investoren und Wohneigentümer;
- Ein Mietpreisdeckel und / oder ein Mietzinsmoratorium;
- Ein Vorkaufsrecht für Gemeinden;
- Das Ausrichten von Mietzinsbeiträgen an Personen in bescheidenen Verhältnissen (Subjektfinanzierung);
- Die Vorschrift im Rahmen eines Gestaltungsplanes, wonach ein Teil der Wohnungen eine gewisse Grösse nicht überschreiten darf;
- Die Flexibilisierung von Lärmvorschriften, Lockerungen bei Denkmal- und Heimatschutz;
- Die Einschränkung von Einsprachemöglichkeiten bei kleineren (und mittleren) Überbauungen zum Zweck der Verdichtung;
- Die Einzonung von zusätzlichem Bauland;
- Die Förderung von Wohneigentum;
- Die Erhöhung von Ausnützungsziffern, bspw. breitflächig ein Stockwerk mehr.
Postulat «Analyse von Massnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit» (227/2023)
Die zunehmende Regulierungsdichte im Baubewilligungsverfahren führt zu einem erhöhten Aufwand für alle Beteiligten im Baubewilligungsverfahren. Es werden detaillierte Unterlagen von den Behörden eingefordert, welche auch noch später vor der Baufreigabe erarbeitet werden könnten. Für die Gesuchsteller besteht deshalb ein grosses Risiko, wenn sie Detailplanungen bezahlen müssen, bevor sie eine Stammbewilligung erhalten haben.
Um den Aufwand für eine Stammbewilligung möglichst tief zu halten, beauftragen Stephan Weber (FDP, Wetzikon), Christian Müller (FDP, Steinmaur) und Sarah Fuchs (FDP, Meilen) den Regierungsrat damit, die gesetzlichen Grundlagen im ordentlichen Baubewilligungsverfahren so anzupassen, dass nach der dreiwöchigen Vorprüfungsfrist keine Sistierung des Verfahrens wegen der Einforderung von zusätzlichen Unterlagen und somit kein Unterbruch der Behandlungsfristen mehr möglich sind. Während der Vorprüfungsfrist sollen auch die kantonalen Behörden nur die absolut notwendigsten Aktenergänzungen nachfordern.
Motion «Stopp mit Sistierungen nach der Vorprüfung im Baubewilligungsverfahren» (228/2023)
Nutzungsänderungen unterliegen in der Regel einem aufwändigen und zeitbeanspruchenden ordentlichen Bewilligungsverfahren. Um diese zu beschleunigen und die Komplexität zu reduzieren, fordern Stephan Weber (FDP, Wetzikon), Domenik Ledergerber (SVP, Herrliberg) und Andreas Hasler (GLP, Illnau-Effretikon) vom Regierungsrat, zonenkonforme Nutzungsänderungen im Anzeigeverfahren zu ermöglichen.
Motion «Zonenkonforme Nutzungsänderungen im Anzeigeverfahren» (181/2021)
Die gesetzlichen Regelungen für das Bauen sind äusserst dicht. Darunter gibt es Bestimmungen, die aus heutiger Sicht kein zeitgemässes Ziel erkennen lassen. So behindern die Vorschriften zu den minimalen Flächen und Höhen von Räumen innovative Lösungen des platzsparenden Wohnens. Obschon gerade heute solche Wohnformen immer mehr gefordert und nachgefragt werden.
Urs Waser (SVP, Langnau am Albis), Andreas Hasler (GLP, Illnau-Effretikon) und Stephan Weber (FDP, Wetzikon) fordern deshalb, dass das Planungs- und Baugesetz dahingehend geändert wird, dass die minimalen Flächen und Höhen von Räumen nicht mehr vorgegeben werden.
Parlamentarische Initiative «Unnötige Vorschriften im PBG abschaffen» (232/2023)
Zahlreiche Weiler und Kleinsiedlungen liegen zwar ausserhalb des offiziellen Siedlungsgebiets, sind aber in vielen kommunalen Bau- und Zonenordnungen als Kernzonen eingestuft – also formell als Bauzonen. Der Bundesrat hat jedoch klargestellt, dass solche Zonen in Zusammenhang mit Weilern nicht als Bauzonen gelten dürfen. Neubauten sind dort nach Bundesrecht nicht zulässig. Damit entsteht eine widersprüchliche Rechtslage, die für Eigentümerinnen und Eigentümer zu grosser Unsicherheit führt.
Um eine rechtssichere Grundlage zu schaffen, fordern Barbara Grüter (SVP, Rorbas), Stephan Weber (FDP, Wetzikon) und Hans Egli (EDU, Steinmaur) die Schaffung einer neuen Zonenart im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich: Die Kleinsiedlungs- und Weiler-Zone (KSW).
Diese Zone soll klar ausserhalb des Siedlungsgebiets liegen, aber nicht den restriktiven Regeln der Landwirtschaftszone unterstehen. Bestehende Weiler und Kleinsiedlungen sollen damit in ihren heutigen Grenzen gesichert werden. Umbauten, Umnutzungen, Ersatzneubauten sowie Lückenschliessungen sollen weiterhin möglich sein – sofern keine Schutzobjekte betroffen sind
Gemäss den Vorgaben des geltenden kantonalen Richtplans muss 80 Prozent des Bevölkerungswachstums in den Städten und in den urbanen Gebieten aufgenommen werden. Um dem Bevölkerungswachstum gerecht zu werden ist klar: Es muss verdichtet gebaut werden.
Allerdings erschweren immer strengere Vorschriften das verdichtete Bauen. So gibt es bundesrechtliche Vorschriften zum Lärmschutz, die eingehalten werden müssen. Auch die kantonalen Vorschriften werden immer strenger – namentlich die Vorschriften betreffend energetische Sanierungen sowie die Auflagen zur Hitzeminderung, zum Schutz des Lokalklimas und zur Begrünung urbaner Zentren.
Damit der Wohnraum nicht weiter verknappt wird, gilt es gleichzeitig, Leerkündigungen zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund haben Sonja Rueff-Frenkel (FDP, Zürich), Domenik Ledergerber (SVP, Herrliberg) und Marzena Kopp (Die Mitte, Meilen) im Jahr 2023 eine Anfrage eingereicht und den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Geht der Regierungsrat noch immer davon aus, dass bis zum Jahr 2050 die Stadt Zürich um 110‘000 Personen und der Raum Winterthur um 59‘000 Personen wachsen werden?
- Gemäss kantonalem Richtplan müssen die urbanen Handlungsräume „Stadtlandschaft“ und „urbane Wohnlandschaft“ bis ins Jahr 2050 fast 360‘000 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner aufnehmen. Hält der Regierungsrat an dieser Zielvorgabe fest?
- Zur Erreichung dieses Ziels müssen über 100‘000 neue Wohnungen erstellt werden. Teilt der Regierungsrat unsere Einschätzung, dass angesichts der geltenden und geplanten Bestimmungen, die beachtet werden müssen, wenn gebaut wird, eine solche Anzahl von neuen Wohnungen unrealistisch ist? Wenn ja, wie kann dieser Widerspruch von Verdichtung und Regulierungsdichte gelöst werden?
- Kann das Ziel des verdichteten Bauens überhaupt mit Sanierungen erreicht werden? Oder muss, um auch den Anforderungen des verdichteten Bauens gerecht zu werden, vermehrt mit Abbrüchen von Liegenschaften gerechnet werden?
- Erkennt der Regierungsrat die Problematik, dass die geltenden und geplanten strengen Regelungen im Bereich des Bauens mit der Sanierung von Bauten nur sehr schwer erfüllt werden können, so dass Eigentümerinnen und Eigentümer oft keine andere Wahl haben, als Bauten abzureissen und neu zu erstellen? Wenn nein, wie kann Verdichtung erreicht werden? Wenn ja, ist sich der Regierungsrat der damit zusammenhängenden sozialpolitischen Folgen und der Aspekte der Kreislaufwirtschaft (Stichwort graue Energie) bewusst?
- Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten von Ausnahmebewilligungen vom geltenden Recht vor, wenn eine Eigentümerin oder ein Eigentümer die Baute sanieren statt abreissen will? Oder kann anderweitig ein Anreiz für die Sanierung gesetzt werden, wie beispielsweise eine erhöhte Ausnutzungsziffer oder ein zusätzliches Geschoss/Aufstockung?
- Der Kanton Genf hat – nicht zuletzt aufgrund von strengen und wenig eigentümerfreundlichen energierechtlichen Regelungen – den qualitätsmässig schlechtesten Wohnungsbestand der Schweiz. Sieht der Regierungsrat keine Gefahr, dass dies auch im Kanton Zürich ein Szenario sein kann?
- Hat der Regierungsrat Zahlen, wie viele Bauprojekte (inkl. Anzahl Wohnungen) im Moment durch die geltenden Regelungen blockiert sind? Wenn er keine Angaben hat, teilt er die Ansicht, dass diese blockierten Projekte die Wohnungsnot in den Zentren verschärfen?
Um die Anzahl an Bewohnerinnen und Bewohnern in bestehenden Liegenschaften zu erhöhen, fordern die Grünliberalen des Kantons Zürich unter anderem:
- Förderung der Verdichtung im Bestand.
- Vereinfachung und Deregulierung von Umnutzungen, zum Beispiel von (leerstehenden) Büroräumen zu Wohnungen.
- Anreize für Flächensuffizienz, zum Beispiel durch gesetzliche Vereinfachungen bei flächeneffizienten Wohnformen.
Zum Massnahmenplan der GLP Kanton Zürich «Mehr Wohnraum für den Standort Zürich»
Die GLP des Kantons Zürich fordert in ihrem Massnahmenplan «Mehr Wohnraum für den Standort Zürich»
- die Schaffung von attraktivem Wohnraum im Alter, der den «Locked-In-Effekt» von Pensionierten löst und einen bedarfsgerechten Flächenverbrauch begünstigt;
- Anreize für gemeinsam genutzte Infrastruktur, welche den Flächengebrauch der zunehmenden Anzahl Einzelhaushalte minimieren (z.B. Gemeindschaftsbüros, Küchen, Fitness);
- Anreize für Cluster-Wohnungen, welche mit den Bedürfnissen mitwachsen und bei Bedarf verkleinert / vergrössert werden können.
Zum Massnahmenplan der GLP Kanton Zürich «Mehr Wohnraum für den Standort Zürich»
Sie sehen das auch so? Dann werden auch Sie Teil der Community und unterstützen Sie uns beim Erreichen dieser Ziele.

