Ein grosses Problem in viele kleine zerlegen – die Bürgerlichen machen’s vor

Im Kanton Zürich hält der Wohnungsbau nicht mit der grossen Nachfrage mit. Bei näherer Betrachtung hat das Problem zahlreiche Facetten: Auflagen, Zonenpläne, Einsprachen, Verfahrensdauern… Anstatt einen grossen Wurf anzustreben, versuchen die bürgerlichen Parteien gezielt einzelne dieser Teilprobleme anzugehen.

Mitte Januar dieses Jahres teilte die FDP des Kantons Zürich mit, dass sie – im Verbund mit den anderen bürgerlichen Parteien – im Kantonsrat drei Vorstösse einreichte, mit denen sie den Wohnbau beschleunigen möchte.

Ein Postulat verbindet eine Vereinfachung des Bauens mit ökologischen Anliegen – verschiedene kleinere Arbeiten, die heute bewilligungspflichtig sind, wie etwa der Ersatz von Fenstern, sollen neu ohne Baubewilligung ausgeführt werden können.

Mit einer Motion soll das Einspracherecht eingeschränkt werden. Neu sollen nur noch das Bauvolumen und die Baunutzung angefochten werden können.

Schliesslich wurde mit einer zweiten Motion die Einführung von Sonderbauzonen, sog. weissen Zonen verlangt. Diese würden erlauben, an bestimmten Orten ausserhalb der normalen Bauvorschriften zu bauen, sprich voluminöser.

Kantonsrätin Sonja Rueff-Frenkel teilt auf Anfrage mit, dass es nicht einem besonderen Umstand geschuldet sei, dass die drei Vorstösse gerade zu diesem Zeitpunkt eingereicht wurden. Vielmehr seien sie Teil fortlaufender Bemühungen.

Auch auf Bundesebene hat man das Problem der zahlreichen zweifelhaften Einsprachen erkannt. Im Dezember des letzten Jahres fanden im Ständerat zwei Motionen von Andrea Gmür-Schönenberger eine Mehrheit. Die eine verlangt eine Beschränkung des Rechtsmittels auf Fälle persönlicher Betroffenheit. Die andere will eine Schadenersatzpflicht für missbräuchliche Einsprachen.

Umso interessanter ist die Stossrichtung der erwähnten kantonalen Motion zur Einschränkung des Beschwerderechts. Durch die Beschränkung auf die Kubatur wird implizit definiert, was persönliche Betroffenheit bedeutet – primär Aussicht und Schattenwurf. Gemäss Mitunterzeichner Kantonsrat Stephan Weber könnten so die Verfahren beschleunigt und mehr Rechtssicherheit erreicht werden. Prospektiv wäre es gemäss Stephan Weber im gleichen Sinne wünschenswert, wenn inskünftig eine Baubewilligung in zwei Phasen erteilt würde. Zuerst müssten die Abmessungen des Baus zur Bewilligung vorgelegt werden. Dagegen könnte Beschwerde erhoben werden. Ganz viele weitere Punkte – Isolation, Begrünung, Heizung etc. – sollten aber erst danach eingegeben werden. Damit könnten Planungskosten eingespart werden, die sonst vergeblich oder mehrfach anfallen.

Der Vorstoss zur Abschaffung der Bewilligungspflicht für energetische Sanierungen entstand gemäss Stephan Weber im Gespräch mit Fachleuten zur Gebäudehülle. Auch bei diesen herrschte die Ansicht vor, dass das technische Know-how sehr oft ausreiche, um die entsprechenden Sanierungen zu machen, und es nicht immer einen Architekten brauche. Heute gehe es nur dann ohne Bewilligung, wenn ein Ersatz telquel erfolge. Jede Änderung in den Abmessungen braucht hingegen eine Bewilligung.

Es mag auf den ersten Blick erstaunen – aber rot-grün unterstützt das Begehren nicht, obwohl es einen ökologischen Fortschritt bringen würde. Aus Sicht der Initianten liegt der Grund in einem generellen Misstrauen gegenüber Privatautonomie – gut ist nur, wenn der Staat kontrolliert. Egal, was es kostet.

Bei den weissen Zonen wurde eine Diskussion aus dem Kanton Zug aufgegriffen, wo seit 2024 über die Einführung entsprechender Zonen debattiert wird. Eine Quantifizierung des Potentials, wie auch eine Verortung, wo die Zonen platziert werden können, ist noch nicht erfolgt.

Die bürgerlichen Parteien haben in den letzten Jahren im Kanton Zürich eine umfassende Reihe an Vorstössen lanciert, um der Wohnungsknappheit Herr zu werden. Diese lassen sich grösstenteils in folgende Themenbereiche einteilen: Beschleunigung von Bewilligungsverfahren, Lockerung der Bewilligungspflicht, Aufweichung der tradierten Wohn- und Gewerbezonen sowie Reduktion der Auflagen. Dass die meisten Anliegen in nur vier Gruppen unterteilt werden können, macht deutlich, wie sehr der Teufel im Detail steckt.

Laut den Initianten sind aktuell keine konkreten, weiteren Vorstösse geplant. Denn es ist wichtig, sich nicht auf die Eingabe zu beschränken, und dann den Dingen ihren Lauf zu lassen. Es erfordert Energie und Aufmerksamkeit, einen einmal eingereichten Vorstoss zu begleiten und ihn – hoffentlich – zu einer Anpassung der betreffenden Regulierung zu bringen.