Mietpreisbremse: Oft wirkungslos

Die Mietpreisbremse gilt in der politischen Debatte als möglicher Weg, um stark steigende Mieten zu begrenzen. Besonders in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten, wie Zürich, fordern verschiedene politische Akteure ihre Einführung. In anderen Städten wie Basel oder Genf wurde sie bereits umgesetzt – mit ernüchternden Ergebnissen. Dort zeigen sich nicht nur begrenzte Effekte auf die Mietentwicklung, sondern auch unerwünschte Nebenwirkungen, die den Wohnungsmarkt weiter belasten.

Ziele der Mietpreisbremse

Ziel ist es, den Anstieg der Mieten bei Neuvermietungen zu begrenzen. Konkret soll der Mietzins bei Wiedervermietungen beispielsweise nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Damit sollen Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mietforderungen geschützt werden – besonders in Regionen, in denen das Angebot an Wohnraum weit hinter der steigenden Nachfrage zurückbleibt.

Ein weiteres zentrales Ziel: Die Mietpreisbremse soll spekulative Preisspiralen eindämmen und für mehr Stabilität im Mietwohnungsmarkt sorgen. Gerade in Städten wie Zürich, wo die Leerstandsquote extrem niedrig ist, wird eine Regulierung dieser Art zunehmend diskutiert. Doch die Praxis in Städten wie Basel oder Genf zeigt: Die Mietpreisbremse bringt kaum Entlastung.

Negative Auswirkungen

Die Mietpreisbremse kann potenzielle Investoren abschrecken, besonders im Bereich des bezahlbaren Wohnungsbaus. Wenn Investitionen unrentabel oder rechtlich unsicher erscheinen, sinkt die Bereitschaft, neue Mietwohnungen zu errichten oder bestehende zu sanieren. Genau dieser Rückgang an Investitionen wurde etwa in Genf nach Einführung der Mietpreisbremse beobachtet – mit dem Resultat, dass sich der Wohnraummangel weiter verschärft hat.

Damit droht die Mietpreisbremse ihr eigenes Ziel zu unterlaufen: Statt mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen, wird das Angebot weiter verknappt. Gleichzeitig profitieren gut vernetzte Vermieter weiterhin von Möglichkeiten zur Umgehung – etwa durch Umnutzung, Möblierung oder Ausnahmen im Gesetz.

Mietpreisbremse